Das Jobcenter Rhein-Erft ist eine gemeinsame Einrichtung des Rhein-Erft-Kreises und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz an der Europaallee 33 in Frechen. Es ist zuständig für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Der Hauptsitz wird durch neun weitere Standorte im gesamten Kreisgebiet ergänzt.
Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) können erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren beantragen, die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Auch Angehörige, die mit einer leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, werden über das Jobcenter abgewickelt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter zahlt nicht nur Grundsicherungsgeld aus, sondern bietet auch Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören Beratungsgespräche, Vermittlung in Beschäftigung sowie die Förderung durch Qualifizierungsmaßnahmen und weitere Eingliederungsleistungen nach SGB II. Für Fragen erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 2234 93698-800 oder online unter www.jobcenter-rhein-erft.de.
Das Jobcenter Rhein-Erft ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 14 Postleitzahlen im Rhein-Erft-Kreis zuzuordnen ist: 50126, 50127, 50129, 50169, 50170, 50171, 50181, 50189, 50226, 50259, 50321, 50354, 50374 und 50389.
Neben dem Hauptsitz in Frechen (Europaallee 33) betreibt das Jobcenter Rhein-Erft folgende Nebenstellen: