loaderimg

Das Jobcenter Rhein-Berg ist eine gemeinsame Einrichtung des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz an der Bensberger Straße 85 in Bergisch Gladbach. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Unterstützung von erwerbsfähigen Menschen bei der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Rhein-Berg prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und stellt bei Bewilligung laufende Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sicher. Neben der finanziellen Grundsicherung vermittelt die Einrichtung Zugang zu Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, etwa Qualifizierungen, Bewerbungstraining oder Förderangeboten. Zuständig ist das Jobcenter für Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die richtige Stelle ist, kann sich direkt an das Jobcenter wenden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Rhein-Berg ist telefonisch unter +49 2202 9333-788 erreichbar. Weitere Informationen sowie aktuelle Hinweise finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-rhein-berg.de. Da das Einzugsgebiet den gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis umfasst, betreibt das Jobcenter neben dem Hauptstandort in Bergisch Gladbach mehrere Außenstellen, die wohnortnah erreichbar sind.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Rhein-Berg ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden zwölf Postleitzahlgebiete wohnen: 42799, 42929, 51399, 51427, 51429, 51465, 51467, 51469, 51491, 51503, 51515 und 51519.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Bergisch Gladbach unterhält das Jobcenter Rhein-Berg folgende Außenstellen:

  • Bergisch Gladbach, Bensberger Str. 85
  • Burscheid, Höhestr. 7–9
  • Kürten, Karlhz-Stockhausen-Pl 1
  • Leichlingen, Moltkestr. 25
  • Odenthal, Lindenallee 1a
  • Overath, Hauptstr. 74
  • Rösrath, Hauptstr. 23–25
  • Wermelskirchen, Dabringhauser Str. 33
Wussten Sie? Das Jobcenter Rhein-Berg ist eine gemeinsame Einrichtung von Kreis und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Für Fragen zur Grundsicherung nach SGB II — also zum Grundsicherungsgeld — ist das Jobcenter zuständig, während Arbeitslosengeld I nach SGB III über die Agentur für Arbeit läuft. Beide Stellen arbeiten eng zusammen, und sollten Sie sich einmal an die falsche Stelle wenden, wird Ihr Anliegen von dort aus weitergeleitet.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag09:00 - 11:00
  • Dienstag09:00 - 11:00
  • Mittwoch09:00 - 11:00
  • Donnerstag09:00 - 11:00
  • Freitag08:30 - 11:00