loaderimg

Das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und des Regionalverbands Saarbrücken. Es hat seinen Hauptsitz in der Hafenstraße 18 in Saarbrücken und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bewilligt und zahlt Grundsicherungsgeld und übernimmt angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben unterstützt es Leistungsbeziehende dabei, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen – zum Beispiel durch Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Für Fragen zu laufenden Leistungen, Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen oder einer Neuantragstellung sind die Mitarbeitenden des Jobcenters Ihr direkter Ansprechpartner. Anträge können Sie telefonisch unter +49 681 97038-3000 oder über die offizielle Website unter www.jobcenter-rvsbr.de einleiten.

Abgrenzung zur Agentur für Arbeit

Das Jobcenter ist nicht identisch mit der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Arbeitslosengeld I nach SGB III – also für Menschen, die Ansprüche aus einer vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung haben. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach SGB II. Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken ist zuständig für Wohnadressen in den folgenden 25 Postleitzahlgebieten: 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66126, 66127, 66128, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133, 66265, 66271, 66280, 66287, 66292, 66299, 66333, 66346 und 66352.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in der Hafenstraße 18 betreibt das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken mehrere weitere Anlaufstellen im Zuständigkeitsgebiet:

  • Heusweiler, Saarbrücker Str. 28b
  • Saarbrücken, Bleichstr. 21–23
  • Saarbrücken, Burbacher Markt 20
  • Saarbrücken, Hafenstraße 39
  • Saarbrücken, Hafenstraße 41–43
  • Sulzbach, Sulzbachtalstraße 119
  • Völklingen, Poststr. 5–9
Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 heißt das bisherige Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Behörden auf Bescheiden und Schreiben jedoch weiterhin die Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in dieser Zeit ein Schreiben mit dem alten Begriff erhalten, hat das keine inhaltliche Auswirkung auf Ihre Leistungen – es handelt sich um dieselbe Leistung unter neuem Namen.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:00 - 12:00
  • Dienstag08:00 - 12:00
  • Mittwoch08:00 - 12:00
  • Donnerstag08:00 - 12:00
  • Freitag08:00 - 12:00