Das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und des Regionalverbands Saarbrücken. Es hat seinen Hauptsitz in der Hafenstraße 18 in Saarbrücken und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.
Das Jobcenter bewilligt und zahlt Grundsicherungsgeld und übernimmt angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben unterstützt es Leistungsbeziehende dabei, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen – zum Beispiel durch Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Für Fragen zu laufenden Leistungen, Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen oder einer Neuantragstellung sind die Mitarbeitenden des Jobcenters Ihr direkter Ansprechpartner. Anträge können Sie telefonisch unter +49 681 97038-3000 oder über die offizielle Website unter www.jobcenter-rvsbr.de einleiten.
Das Jobcenter ist nicht identisch mit der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Arbeitslosengeld I nach SGB III – also für Menschen, die Ansprüche aus einer vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung haben. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach SGB II. Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken ist zuständig für Wohnadressen in den folgenden 25 Postleitzahlgebieten: 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66126, 66127, 66128, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133, 66265, 66271, 66280, 66287, 66292, 66299, 66333, 66346 und 66352.
Neben dem Hauptsitz in der Hafenstraße 18 betreibt das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken mehrere weitere Anlaufstellen im Zuständigkeitsgebiet: