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Das Jobcenter Region Hannover ist eine gemeinsame Einrichtung der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen. Der Hauptstandort befindet sich in der Freundallee 11 in Hannover; daneben gibt es zahlreiche weitere Anlaufstellen in der Region.

Was das Jobcenter für Sie tun kann

Wenn Sie hilfebedürftig und grundsätzlich arbeitsfähig sind, können Sie beim Jobcenter Region Hannover Grundsicherungsgeld beantragen. Das schließt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ebenso ein wie Angebote zur Unterstützung bei der Arbeitssuche oder zur beruflichen Eingliederung. Zuständig ist das Jobcenter für Sie, wenn Ihr Wohnsitz in einer der unten aufgeführten Postleitzahlen liegt. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die richtige Stelle ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Öffnungszeiten und Kontakt

Für diesen Standort liegen derzeit keine Öffnungszeiten vor. Aktuelle Sprechzeiten und Terminvereinbarungen erfragen Sie bitte direkt über die offizielle Website des Jobcenters unter www.jobcenter-region-hannover.de. Eine zentrale Telefonnummer ist im Verzeichnis nicht hinterlegt; die Website nennt die jeweils zuständigen Kontaktstellen für die einzelnen Standorte.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Region Hannover ist für insgesamt 53 Postleitzahlen in der Stadt Hannover und den umliegenden Gemeinden der Region zuständig:

30159, 30161, 30163, 30165, 30167, 30169, 30171, 30173, 30175, 30177, 30179, 30419, 30449, 30451, 30453, 30455, 30457, 30459, 30519, 30521, 30539, 30559, 30625, 30627, 30629, 30655, 30657, 30659, 30669, 30823, 30826, 30827, 30851, 30853, 30855, 30880, 30890, 30900, 30916, 30926, 30938, 30952, 30966, 30974, 30982, 30989, 31275, 31303, 31311, 31319, 31515, 31535, 31832

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in der Freundallee 11 betreibt das Jobcenter Region Hannover Anlaufstellen an folgenden Adressen:

Barsinghausen, Berliner Straße 11
Burgdorf, Wundramweg 7
Burgwedel, Rathausplatz 3
Garbsen, Rathausplatz 12
Garbsen, Rathausplatz 8
Hannover, Büttnerstraße 13
Hannover, Calenberger Esplanade 4
Hannover, Calenberger Esplanade 7b
Hannover, Escherstraße 17
Hannover, Kabelkamp 1a
Hannover, Mengendamm 12 b/c
Hannover, Walter-Gieseking-Straße 6–10
Laatzen, Senefelderstraße 15
Langenhagen, Brüsseler Straße 10
Lehrte, Burgdorfer Straße 10a
Lehrte, Burgdorfer Straße 12b
Neustadt am Rübenberge, Wunstorfer Straße 4
Ronnenberg, Saturnstraße 8–12
Seelze, Schillerstraße 13
Springe, Fünfhausenstraße 6
Wunstorf, In den Ellern 9

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell Grundsicherungsgeld. Behörden dürfen jedoch noch bis zum 31. Dezember 2026 auf Bescheiden und Schreiben die bisherige Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also nach dem 1. Juli 2026 ein Schreiben vom Jobcenter erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, ist das rechtlich korrekt und kein Fehler.