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Das Jobcenter Prignitz ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Prignitz und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Perleberg, Berliner Weg 8. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Prignitz prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld und übernimmt bei Bewilligung auch die Kosten für Unterkunft und Heizung im angemessenen Umfang. Neben der finanziellen Sicherung berät das Jobcenter zu Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung, vermittelt in Arbeit oder Ausbildung und kann Maßnahmen zur Qualifizierung oder Beschäftigungsförderung anbieten. Auch Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft – etwa Kinder oder Partner – werden bei der Antragstellung berücksichtigt.

Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle zuständig ist

Das Jobcenter ist für Menschen zuständig, die erwerbsfähig sind und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Wer ausschließlich Arbeitslosengeld I bezieht oder noch nie gearbeitet hat, könnte unter Umständen zur Agentur für Arbeit gehören. Sollten Sie sich an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Prignitz ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden Postleitzahlbereiche wohnhaft sind: 16866, 16928, 16945, 16949, 19309, 19322, 19336, 19339, 19348 und 19357. Diese zehn Postleitzahlgebiete decken den Landkreis Prignitz vollständig ab, sodass das Jobcenter für alle Städte und Gemeinden dieses Landkreises der richtige Ansprechpunkt ist.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Perleberg betreibt das Jobcenter Prignitz zwei weitere Standorte, die Sie je nach Wohnort nutzen können:

Pritzwalk, Freyensteiner Chaussee 9

Wittenberge, Am Bahnhof 1

Wussten Sie? Das Jobcenter Prignitz ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam Träger sind. Für Sie als Leistungsbeziehende hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Beschäftigungsförderung, die der Landkreis verantwortet, und Leistungen zum Lebensunterhalt, die der Bund finanziert, werden an einer einzigen Stelle bearbeitet. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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