Das Jobcenter Pforzheim ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II für die Stadt Pforzheim. Sie finden die Dienststelle am Blumenhof 4 in 75175 Pforzheim. Als zugelassener kommunaler Träger wird das Jobcenter Pforzheim ausschließlich von der Stadt Pforzheim betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.
Das Jobcenter Pforzheim ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben. Es bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Wohnkosten und vermittelt in Arbeit oder Ausbildung. Weil das Jobcenter Pforzheim als Optionskommune eigenständig arbeitet, läuft die Antragstellung nicht über das Bundesportal jobcenter.digital – bitte wenden Sie sich direkt an die Dienststelle unter der Telefonnummer 07231 39-4100 oder nutzen Sie die eigenen Kanäle auf der städtischen Website unter pforzheim.de. Unterlagen, die Sie bei einer anderen Behörde einreichen, werden nach § 16 SGB I an das zuständige Jobcenter weitergeleitet; der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Unabhängig davon, dass jobcenter.digital hier nicht genutzt werden kann, stehen Ihnen die Dienste der Bundesagentur für Arbeit offen, die nicht an die Trägerform gebunden sind: die Jobbörse, BERUFENET zur Berufsinformation und die Weiterbildungssuche nutzen Sie wie alle anderen Ratsuchenden in Deutschland. Wenn Sie sich arbeitsuchend melden möchten, wenden Sie sich dafür an die Agentur für Arbeit – diese Meldung läuft stets über die Agentur, nicht über das Jobcenter.
Das Jobcenter Pforzheim ist für alle Personen zuständig, die in einem der folgenden sieben Postleitzahlgebiete der Stadt Pforzheim gemeldet sind: 75172, 75173, 75175, 75177, 75179, 75180 und 75181.