Das Jobcenter Osnabrück ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Osnabrück und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz am Johannistorwall 56 in 49080 Osnabrück und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer in Osnabrück lebt, erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, wendet sich an diese Stelle.
Das Jobcenter Osnabrück bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Daneben werden Eingliederungsleistungen angeboten, die dabei helfen sollen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zu festigen — etwa Beratung, Vermittlung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Sie erreichen das Jobcenter Osnabrück telefonisch unter +49 541 18177-0. Neben dem Hauptstandort am Johannistorwall 56 betreibt das Jobcenter einen weiteren Standort in Osnabrück, sodass Sie je nach Wohnlage oder persönlicher Situation den für Sie günstigeren Standort aufsuchen können. Welche Öffnungszeiten gelten, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Eintrag.
Das Jobcenter Osnabrück ist für neun Postleitzahlbereiche der Stadt Osnabrück zuständig. Wohnen Sie in einem der folgenden Gebiete, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Anlaufstelle: 49074, 49076, 49078, 49080, 49082, 49084, 49086, 49088 und 49090.
Osnabrück, Rheiner Landstraße 195b