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Das Jobcenter Offenbach – MainArbeit – ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II in der Stadt Offenbach am Main. Es befindet sich in der Berliner Straße 190 in 63067 Offenbach und wird als zugelassener kommunaler Träger ausschließlich von der Stadt Offenbach betrieben, nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind – also grundsätzlich mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten könnten. Es bewilligt Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts und übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft. Daneben unterstützt es bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, etwa durch Qualifizierungsmaßnahmen und Beratung. Weil MainArbeit ein kommunaler Träger ist, läuft die Antragstellung nicht über das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit – bitte nutzen Sie ausschließlich die Kanäle von MainArbeit. Die Arbeitsuchendmeldung hingegen erfolgt immer über die Agentur für Arbeit und ist davon unabhängig. Auch die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur stehen Ihnen offen.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Aktuelle Öffnungszeiten liegen für diese Dienststelle nicht vor. Bitte erfragen Sie diese direkt telefonisch unter +49 69 8065-8100 oder auf der offiziellen Website unter www.mainarbeit-offenbach.de. Dort finden Sie auch Informationen zu Terminvereinbarung und weiteren Kontaktwegen. Falls Sie unsicher sind, ob MainArbeit oder eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Offenbach ist für Personen mit Wohnsitz in der Stadt Offenbach am Main zuständig. Es betreut alle sechs städtischen Postleitzahlgebiete: 63065, 63067, 63069, 63071, 63073 und 63075.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen – wie hier bei MainArbeit – ausschließlich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt das Jobcenter betreibt. Das bedeutet für Sie praktisch: Anträge, Bescheide und Rückfragen laufen vollständig über die Stadt Offenbach, nicht über die Bundesagentur für Arbeit. Wenn auf Ihrem Bescheid noch „Bürgergeld” steht, ist das kein Fehler: Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell Grundsicherungsgeld, Behörden dürfen auf Bescheiden aber noch bis Ende 2026 die frühere Bezeichnung verwenden.