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Das Jobcenter Odenwaldkreis in Erbach ist die zuständige Stelle für Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – also für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und die dazugehörige Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Es befindet sich in der Michelstädter Str. 12 in 64711 Erbach und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Odenwaldkreis organisiert, nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Antragstellung

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits beziehen, ist das Jobcenter Odenwaldkreis Ihre zuständige Anlaufstelle. Da die Einrichtung als zugelassener kommunaler Träger eigenständig arbeitet, steht das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein – also per Post, persönlich oder über die auf der Website angebotenen Wege. Informationen dazu finden Sie unter www.odenwaldkreis.de. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Odenwaldkreis für Ihren Fall zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, falsch adressierte Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Arbeitsvermittlung und Online-Dienste der Bundesagentur

Für die Arbeitsuche können Sie unabhängig von der Trägerform des Jobcenters die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit nutzen – diese Dienste stehen allen offen. Auch die Arbeitsuchendmeldung läuft wie überall in Deutschland über die Agentur für Arbeit und ist davon nicht berührt, dass das Jobcenter Odenwaldkreis kommunal geführt wird.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Für diese Dienststelle liegen derzeit keine Öffnungszeiten vor. Um aktuelle Sprechzeiten und persönliche Terminmöglichkeiten zu erfahren, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06062 70-0 an das Jobcenter oder besuchen Sie die offizielle Website unter www.odenwaldkreis.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Odenwaldkreis ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 13 Postleitzahlen gemeldet sind: 63925, 64385, 64395, 64407, 64711, 64720, 64732, 64739, 64743, 64747, 64750, 64753 und 64756. Diese Postleitzahlen umfassen das gesamte Kreisgebiet des Odenwaldkreises.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden. Das Jobcenter Odenwaldkreis gehört dazu. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller bedeutet das konkret: Anträge auf Grundsicherungsgeld laufen nicht über das Bundesportal jobcenter.digital, sondern ausschließlich über die eigenen Kanäle des Odenwaldkreises.