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Das Jobcenter Oberhausen ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Oberhausen und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz an der Marktstraße 31 in der Oberhausener Innenstadt. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung für Menschen, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Oberhausen bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für Haushalte, in denen mindestens eine Person im erwerbsfähigen Alter lebt. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – einmalige Beihilfen. Daneben koordiniert das Jobcenter Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, etwa Qualifizierungen, Bewerbungstraining oder geförderte Beschäftigung. Für Fragen zu laufenden Bescheiden, Änderungsmitteilungen oder Widersprüchen wenden Sie sich ebenfalls an diese Dienststelle.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Oberhausen ist telefonisch unter +49 208 62134-567 erreichbar. Weitere Informationen, darunter aktuelle Hinweise zu Terminen und Antragsunterlagen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-oberhausen.de. Die Öffnungszeiten aller Standorte sind im Portal gesondert ausgewiesen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Oberhausen ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift in einem der folgenden acht Postleitzahlgebiete liegt, die das gesamte Stadtgebiet Oberhausen abdecken: 46045, 46047, 46049, 46117, 46119, 46145, 46147 und 46149.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort an der Marktstraße unterhält das Jobcenter Oberhausen zwei weitere Anlaufstellen im Stadtgebiet:

Essener Straße 3, Oberhausen
Mülheimer Straße 36, Oberhausen

Wussten Sie? Das Jobcenter Oberhausen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Sie für Leistungen nach SGB II nur einen Ansprechpartner benötigen – Fragen zur Geldleistung und zur Arbeitsvermittlung werden an derselben Stelle bearbeitet, ohne dass Sie zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag07:30 - 15:30
  • Dienstag07:30 - 15:30
  • Mittwoch07:30 - 12:30
  • Donnerstag07:30 - 15:30
  • Freitag07:30 - 12:30