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Das Jobcenter Nürnberger Land hat seinen Hauptsitz an der Hersbrucker Straße 52c in 91207 Lauf an der Pegnitz und ist die zuständige Stelle für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Nürnberger Land. Es gewährt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) an erwerbsfähige Menschen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Das Jobcenter wird gemeinsam vom Landkreis Nürnberger Land und der Bundesagentur für Arbeit betrieben.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Nürnberger Land prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, berechnet die Leistungshöhe und zahlt sie aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen — zum Beispiel durch Beratung, Vermittlung und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen. Wer sich nicht sicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seinen Fall zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen

Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie persönlich in Lauf stellen oder über die offizielle Website des Landkreises Nürnberger Land einreichen. Dort finden Sie auch aktuelle Formulare und Hinweise zu den benötigten Unterlagen. Für telefonische Auskünfte erreichen Sie das Jobcenter unter +49 9123 980-218. Bringen Sie bei einem persönlichen Termin Ausweisdokumente, Nachweise über Einkommen, Mietvertrag und Kontoauszüge mit, um den Antrag möglichst zügig bearbeiten zu können.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Nürnberger Land ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 25 Postleitzahlgebiete wohnen: 90518, 90537, 90552, 90559, 90571, 90592, 90607, 90610, 91207, 91217, 91220, 91224, 91227, 91230, 91233, 91235, 91236, 91238, 91239, 91241, 91242, 91244, 91245, 91247 und 91284.

Weitere Standorte

Lauf, Am Winkelsteig 1a

Wussten Sie? Das Jobcenter Nürnberger Land ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass Leistungen zur Beschäftigungsförderung und die Auszahlung des Grundsicherungsgeldes aus einer Hand kommen — Sie müssen nicht zwischen zwei getrennten Behörden wechseln.