Das Jobcenter Nordwestmecklenburg ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in Wismar, Werkstr. 2, und ist für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig. Dazu gehören Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeit.
Das Jobcenter Nordwestmecklenburg bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen. Neben der finanziellen Grundsicherung umfasst das Leistungsangebot nach SGB II auch Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, etwa Qualifizierungen, Bewerbungsunterstützung oder die Förderung einer Beschäftigung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Für Beratung und persönliche Termine steht der Hauptstandort in Wismar zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt das Jobcenter zwei weitere Standorte in Gadebusch und Grevesmühlen, sodass Sie auch außerhalb von Wismar einen wohnortnahen Anlaufpunkt nutzen können. Aktuelle Informationen zu Leistungen und Antragsformularen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-nwm.de.
Das Jobcenter Nordwestmecklenburg ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen — insgesamt 21 Postleitzahlen im Landkreis Nordwestmecklenburg und angrenzenden Gemeinden: 19069, 19071, 19073, 19205, 19209, 19217, 19417, 23923, 23936, 23942, 23946, 23948, 23952, 23966, 23968, 23970, 23972, 23974, 23992, 23996 und 23999.
Neben dem Hauptsitz in Wismar ist das Jobcenter Nordwestmecklenburg an zwei weiteren Standorten vertreten: