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Das Jobcenter Nordhausen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Nordhausen und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Uferstraße 2 in Nordhausen und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Landkreis.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter Nordhausen ist für Sie zuständig, wenn Sie im Landkreis Nordhausen wohnen, erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Auch Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft – zum Beispiel Ihr Partner oder Ihre minderjährigen Kinder – werden gemeinsam mit Ihnen erfasst. Neben der finanziellen Unterstützung vermittelt das Jobcenter in Arbeit und bietet Beratung sowie Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung an. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Stellen Sie Ihren Antrag ruhig dort, wo Sie zuerst den Kontakt aufnehmen. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Nordhausen erreichen Sie telefonisch unter +49 3631 650-129. Die persönliche Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte den Öffnungszeiten, die im Portal direkt bei dieser Dienststelle angegeben sind. Halten Sie für Ihren Kontakt nach Möglichkeit Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer oder Ihr Aktenzeichen bereit, damit Ihr Anliegen schnell zugeordnet werden kann.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Nordhausen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete des Landkreises Nordhausen wohnen: 99734, 99735, 99752, 99755, 99759, 99762, 99765 und 99768.

Wussten Sie? Das Jobcenter Nordhausen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam betreiben. Für Sie als Leistungsbeziehende hat das einen praktischen Vorteil: Geldleistungen nach SGB II und Vermittlungsangebote der Bundesagentur werden unter einem Dach koordiniert, ohne dass Sie zwischen zwei getrennten Behörden wechseln müssen.