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Das Jobcenter Neustadt am Rübenberge ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt an der Wunstorfer Straße 4 in 31535 Neustadt am Rübenberge und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) — also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten der Unterkunft und Heizung und unterstützt Leistungsberechtigte bei der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen und die Förderung durch weitere Eingliederungsleistungen. Wenn Sie erstmals einen Antrag stellen möchten, können Sie sich telefonisch unter +49 511 6559-1000 melden oder die Website des Jobcenter Region Hannover unter www.jobcenter-region-hannover.de besuchen, um sich vorab zu informieren.

Abgrenzung zur Agentur für Arbeit

Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit sind zwei verschiedene Stellen mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Agentur für Arbeit erbringt Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), vor allem Arbeitslosengeld I für Personen mit ausreichender Versicherungszeit. Das Jobcenter hingegen ist zuständig, wenn kein oder kein ausreichender Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Sollten Sie sich unsicher sein, an welche Stelle Sie sich wenden müssen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Der Standort Neustadt am Rübenberge ist eine Nebenstelle des Jobcenter Region Hannover. Die Zuständigkeit nach Postleitzahl ist daher nicht eigenständig geregelt, sondern wird zentral über den Hauptsitz bestimmt. Ob dieser Standort für Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie auf der Website des Jobcenter Region Hannover oder telefonisch unter +49 511 6559-1000.

Wussten Sie? Das bisherige Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld. Behörden dürfen auf Bescheiden und Schreiben noch bis zum 31. Dezember 2026 die alte Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in diesem Zeitraum ein Schreiben mit dem Aufdruck „Bürgergeld” erhalten, ist das rechtlich korrekt und bezieht sich auf dieselbe Leistung.