Das Jobcenter Neunkirchen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Neunkirchen und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Ringstraße 1 in 66538 Neunkirchen. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer im Zuständigkeitsgebiet wohnt, erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann, wendet sich an diese Stelle.
Das Jobcenter Neunkirchen prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, berechnet den Anspruch und zahlt die Leistungen aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Ergänzend bietet das Jobcenter Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung an, zum Beispiel durch Vermittlung, Beratung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Zuständig ist das Jobcenter für erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren sowie für Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Wer dagegen ausschließlich Arbeitslosengeld I beansprucht, ist bei der Agentur für Arbeit richtig. Sollten Sie versehentlich beim falschen Träger einen Antrag stellen, ist dieser nach § 16 SGB I verpflichtet, den Antrag weiterzuleiten; Ihr Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Neunkirchen ist telefonisch unter +49 6821 204-819 erreichbar. Weitere Informationen, zum Beispiel zu Antragsunterlagen und Ansprechpersonen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-neunkirchen.de. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld auf dieser Seite.
Das Jobcenter Neunkirchen ist für Haushalte in neun Postleitzahlgebieten im Landkreis Neunkirchen zuständig. Wenn Ihre Wohnanschrift einer der folgenden Postleitzahlen zugeordnet ist, ist dieses Jobcenter die richtige Anlaufstelle für Sie: 66538, 66539, 66540, 66557, 66564, 66571, 66578, 66583 und 66589.
Neben dem Hauptsitz in Neunkirchen betreibt das Jobcenter einen weiteren Standort:
Illingen, Rathausstraße 12