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Das Jobcenter Neumünster ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Neumünster und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Friedrichstraße 7–19 in 24534 Neumünster und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen mit geringem oder keinem Einkommen.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Neumünster erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn Sie selbst oder Ihre Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichend für den eigenen Unterhalt aufkommen können. Dazu gehören neben dem Grundsicherungsgeld auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Hilfen. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder die Beschäftigungsfähigkeit schrittweise zu verbessern — etwa durch Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Vermittlung in Arbeit. Für beides — Geldleistungen und Beschäftigungsförderung — ist diese Dienststelle Ihre Anlaufstelle, nicht die Agentur für Arbeit, die nach SGB III zuständig ist.

Antrag und Kontakt

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits Leistungen beziehen und Änderungen melden müssen, können Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 4321 5586-0 erreichen oder die offizielle Website unter www.jobcenter-nms.de nutzen. Dort finden Sie auch Informationen zu Formularen und zum Ablauf des Antragsverfahrens. Sollten Sie unsicher sein, ob das Jobcenter Neumünster für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Neumünster ist für alle Personen zuständig, die in einer der folgenden vier Postleitzahlgebiete im Stadtgebiet Neumünster wohnen: 24534, 24536, 24537 und 24539.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in der Friedrichstraße betreibt das Jobcenter Neumünster einen weiteren Standort:

  • Neumünster, Brachenfelder Str. 45
Wussten Sie? Das Jobcenter Neumünster ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Sie für Geldleistungen nach SGB II und für die Unterstützung bei der Jobsuche dieselbe Dienststelle aufsuchen — und nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.