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Das Jobcenter Neu-Ulm ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Neu-Ulm und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Albrecht-Berblinger-Str. 6 in 89231 Neu-Ulm. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Erreichbar ist das Jobcenter telefonisch unter +49 731 1759-555.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Neu-Ulm bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Neben dem laufenden Lebensunterhalt gehören auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zum Aufgabenbereich – etwa die Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Förderung durch Eingliederungsvereinbarungen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antragstellung und Kontakt

Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie beim Jobcenter Neu-Ulm persönlich stellen. Bringen Sie zu einem Termin möglichst vollständige Unterlagen mit – darunter Nachweise über Einkommen, Vermögen, Mietkosten und Ihre persönliche Situation. Bei laufenden Leistungen ist das Jobcenter auch Ihre Anlaufstelle für Änderungsmitteilungen, Weiterbewilligungen und Fragen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Für telefonische Auskünfte erreichen Sie die Dienststelle unter +49 731 1759-555.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Neu-Ulm ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete im Landkreis Neu-Ulm wohnen: 89231, 89233, 89250, 89257, 89264, 89269, 89275, 89278, 89281, 89284, 89287, 89290, 89291, 89293, 89294, 89296, 89297 und 89299. Maßgeblich ist Ihr tatsächlicher Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Wussten Sie? Das Jobcenter Neu-Ulm wird gemeinsam vom Landkreis Neu-Ulm und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Das hat eine konkrete Folge für Sie: Beide Träger sind an einem Tisch – Fragen zur Vermittlung in Arbeit und Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden in derselben Einrichtung bearbeitet. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.