Das Jobcenter München – Sendling ist eine Nebenstelle des Jobcenter München und befindet sich in der Meindlstraße 16 im Stadtbezirk Sendling. Als gemeinsame Einrichtung von Stadt München und Bundesagentur für Arbeit ist es zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie begleitende Unterstützung bei der Arbeitsuche.
Das Jobcenter München – Sendling bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und erbringt Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Dazu gehören unter anderem die laufende Sicherung des Lebensunterhalts und Maßnahmen zur Unterstützung bei der Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. Wer unsicher ist, ob eher das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle ist: Jobcenter sind für Menschen zuständig, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Agentur für Arbeit hingegen ist für Arbeitslosengeld I nach dem SGB III zuständig, das auf Beitragszahlungen beruht. Sollten Sie versehentlich einen Antrag bei der falschen Stelle einreichen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Der Standort Sendling ermöglicht es, Anliegen persönlich vorzubringen. Ob es um einen Erstantrag, eine Änderungsmitteilung oder ein Gespräch mit einer Integrationsfachkraft geht – die Dienststelle in der Meindlstraße ist ein konkreter Anlaufpunkt im Stadtbezirk. Informationen zu Öffnungszeiten und zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Website des Jobcenter München unter jobcenter-muenchen.de. Bei telefonischen Anfragen ist das Jobcenter München unter +49 89 453550 erreichbar.
Diese Dienststelle führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen, da sie als Nebenstelle des Jobcenter München geführt wird. Welche Münchner Stadtbezirke und Postleitzahlen konkret über diesen Standort betreut werden, regelt der Hauptsitz. Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Zuständigkeit direkt an das Jobcenter München oder entnehmen Sie die Einteilung der offiziellen Website.