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Das Jobcenter München an der Ridlerstraße 75 im Stadtbezirk Schwanthalerhöhe ist eine Dienststelle des Jobcenters München und damit zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Hier können Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen sowie Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt erhalten. Das Jobcenter München wird gemeinsam von der Stadt München und der Bundesagentur für Arbeit betrieben.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter München an der Ridlerstraße erbringt die zentralen Leistungen nach SGB II: die finanzielle Absicherung durch das Grundsicherungsgeld sowie ergänzende Leistungen wie Übernahme von Unterkunftskosten, Mehrbedarfe und einmalige Beihilfen. Darüber hinaus werden Eingliederungsleistungen angeboten, etwa Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen und Vermittlungsunterstützung. Zuständig ist das Jobcenter dann, wenn Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben, hilfebedürftig sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Beratung und Antragstellung

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits Leistungen beziehen und Änderungen melden müssen, wenden Sie sich an diese Dienststelle. Sie erreichen das Jobcenter München telefonisch unter +49 89 453550 oder über die Website jobcenter-muenchen.de, wo Sie auch Formulare und weiterführende Informationen finden. Für persönliche Gespräche empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle in der Ridlerstraße 75 ist eine Nebenstelle des Jobcenters München. Welche Münchner Stadtbezirke und Postleitzahlen konkret über diesen Standort betreut werden, richtet sich nach der Zuständigkeitsregelung des Hauptsitzes. Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Jobcenter München oder auf der Website jobcenter-muenchen.de.

Wussten Sie? Das Jobcenter München ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt München und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass beide Träger unter einem Dach zusammenarbeiten — Sie müssen sich wegen Ihrer SGB-II-Leistungen also nicht an zwei verschiedene Behörden wenden, sondern haben eine einzige Anlaufstelle für finanzielle Unterstützung und Arbeitsvermittlung zugleich.
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