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Das Jobcenter München – Obersendling ist eine Anlaufstelle für Menschen im Münchner Stadtgebiet, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen oder beziehen. Die Dienststelle befindet sich in der Schertlinstraße 2 im Stadtbezirk Obersendling und ist als Nebenstelle des Jobcenters München Teil einer gemeinsamen Einrichtung von Stadt München und Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter ist zuständig für Grundsicherungsleistungen nach SGB II – also für Personen im erwerbsfähigen Alter, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Dazu gehören die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes, die Übernahme angemessener Wohnkosten sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche im Haushalt. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie einen Antrag stellen – das Jobcenter prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag bei Bedarf gemäß § 16 SGB I an die zuständige Stelle weiter, wobei der Antragstag erhalten bleibt.

Vermittlung und Unterstützung

Neben den finanziellen Leistungen unterstützt das Jobcenter München – Obersendling erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen. Das kann Beratungsgespräche, die Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen oder die Förderung der Arbeitsaufnahme umfassen. Für Fragen zu Ihrem persönlichen Fall wenden Sie sich direkt an die Dienststelle unter der Telefonnummer +49 89 453550 oder informieren Sie sich auf der Website des Jobcenters München unter jobcenter-muenchen.de.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Als Nebenstelle des Jobcenters München wird die örtliche Zuständigkeit über den Hauptsitz geregelt. Informationen darüber, welche Dienststelle für Ihre Adresse zuständig ist, erhalten Sie beim Jobcenter München oder auf der zentralen Website.

Wussten Sie? Das Jobcenter München – Obersendling ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt München und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie: Leistungen zur Grundsicherung (Geldleistungen) und Leistungen zur Vermittlung in Arbeit kommen aus einer Hand, ohne dass Sie sich an zwei verschiedene Behörden wenden müssen. Zugelassene kommunale Träger, bei denen die Stadt oder der Landkreis allein zuständig wäre, gibt es bundesweit 104 – das Jobcenter München gehört nicht dazu.
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