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Das Jobcenter München – Ludwigsvorstadt ist eine Nebenstelle des Jobcenters München und liegt an der Schwanthalerstraße 62 im Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt. Als gemeinsame Einrichtung von Stadt München und Bundesagentur für Arbeit ist es zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter München – Ludwigsvorstadt bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und bewilligt laufende Leistungen für Menschen, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Neben der finanziellen Unterstützung umfasst das Angebot auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, etwa die Vermittlung in Beschäftigung, die Förderung von Weiterbildungen oder die Begleitung durch einen persönlichen Ansprechpartner im Fallmanagement. Wer bereits Leistungen bezieht und eine Änderung melden möchte – zum Beispiel einen Umzug, ein neues Einkommen oder eine Veränderung im Haushalt – wendet sich ebenfalls an diese Stelle.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter München – Ludwigsvorstadt telefonisch unter 089 453550. Weitere Informationen, unter anderem zu Formularen und aktuellen Hinweisen, finden Sie auf der Website des Jobcenters München unter jobcenter-muenchen.de. Die aktuellen Öffnungszeiten dieser Nebenstelle entnehmen Sie bitte dem Eintrag direkt auf dieser Seite.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter München – Ludwigsvorstadt ist eine Nebenstelle ohne eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welche Nebenstelle für Ihren Wohnort zuständig ist, wird über den Hauptsitz des Jobcenters München geregelt. Informationen dazu erhalten Sie telefonisch oder auf der Website des Jobcenters München.

Wussten Sie? Das Jobcenter München ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – es wird gemeinsam von der Stadt München und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Das hat eine konkrete Folge für Sie: Für Leistungen nach dem SGB II – also das Grundsicherungsgeld – ist ausschließlich das Jobcenter zuständig, nicht die Agentur für Arbeit. Arbeitslosengeld I nach dem SGB III hingegen wird von der Agentur für Arbeit bearbeitet. Wenn Sie unsicher sind, an welche Stelle Sie sich wenden sollen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
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  • Montag08:00 - 12:00
  • Dienstag08:00 - 12:00
  • Mittwoch08:00 - 12:00
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  • Freitag08:00 - 12:00