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Das Jobcenter München – Haidhausen ist eine Nebenstelle des Jobcenters München und befindet sich am Orleansplatz 11 im Stadtbezirk Au-Haidhausen. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und damit für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie begleitende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter München – Haidhausen bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und bewilligt laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dazu gehören neben dem monatlichen Grundsicherungsgeld auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für besondere Bedarfe. Ergänzend unterstützt das Jobcenter die Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit durch individuelle Beratung und die Vermittlung von Fördermaßnahmen. Wer sich unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Trägerschaft und Struktur

Das Jobcenter München ist eine gemeinsame Einrichtung der Landeshauptstadt München und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Konstruktion ist bundesweit die häufigste Form: Beide Träger sind gemeinsam verantwortlich, was bedeutet, dass Sie als Leistungsbeziehende einen einzigen Ansprechpartner für Leistungen haben, die sonst auf zwei Behörden aufgeteilt wären. Fragen zur Krankenversicherung während des Leistungsbezugs oder zur Rentenversicherung werden ebenfalls über das Jobcenter koordiniert.

Zuständigkeitsbereich

Die Nebenstelle Haidhausen führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welcher Standort des Jobcenters München für Ihre Adresse zuständig ist, regelt der Hauptsitz. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Jobcenters München unter jobcenter-muenchen.de.

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 heißt das bisherige Bürgergeld offiziell „Grundsicherungsgeld”. Behörden dürfen auf Bescheiden und Schreiben bis zum 31. Dezember 2026 übergangsweise noch die alte Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in dieser Zeit ein Schreiben Ihres Jobcenters mit dem Aufdruck „Bürgergeld” erhalten, ist das rechtlich korrekt und bezieht sich auf dieselbe Leistung.
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