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Das Jobcenter München – Freimann ist eine Nebenstelle des Jobcenters München und liegt im Norden der Stadt an der Heidemannstraße 170 in 80939 München. Als gemeinsame Einrichtung von Stadt München und Bundesagentur für Arbeit ist es zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Wer finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit oder trotz Erwerbstätigkeit benötigt und zum zuständigen Bezirk gehört, wendet sich hier an die richtige Stelle.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter München – Freimann bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft Ansprüche und zahlt bewilligte Leistungen aus. Daneben unterstützt es erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung – etwa durch Beratungsgespräche, Vermittlung in Maßnahmen oder die Förderung von Qualifizierungen. Auch Fragen zu bestehenden Bescheiden, zu Änderungen in der persönlichen Situation oder zu Widersprüchen können Sie hier klären. Für Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach SGB III – also das klassische Arbeitslosengeld I – ist dagegen die Agentur für Arbeit zuständig, nicht das Jobcenter.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter München – Freimann telefonisch unter 089 453550. Weitere Informationen, unter anderem zu Formularen und Ansprechpersonen, finden Sie auf der offiziellen Website unter jobcenter-muenchen.de. Die aktuellen Öffnungszeiten sind dort ebenfalls veröffentlicht.

Zuständigkeitsbereich

Als Nebenstelle des Jobcenters München verfügt dieser Standort über keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welcher Standort für Ihre Adresse zuständig ist, regelt der Hauptsitz des Jobcenters München. Wenn Sie unsicher sind, welche Nebenstelle Sie betreut, erhalten Sie über die zentrale Telefonnummer oder die Website Auskunft. Sollten Sie versehentlich den falschen Standort kontaktieren, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Das Jobcenter München – Freimann ist eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kommen aus einer Hand – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden. Davon zu unterscheiden ist das Arbeitslosengeld I, das über die separate Agentur für Arbeit beantragt wird und an vorherige Beitragszahlungen geknüpft ist.
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