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Das Jobcenter München – Berg am Laim ist eine Nebenstelle des Jobcenters München und befindet sich in der Streitfeldstraße 23 im Stadtbezirk Berg am Laim. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter München – Berg am Laim bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, zu dem neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung gehören können. Darüber hinaus unterstützt das Jobcenter Menschen dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen – etwa durch Vermittlung, Beratung oder die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen. Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Trägerschaft und was das für Sie bedeutet

Das Jobcenter München ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Landeshauptstadt München. Das bedeutet, dass beide Träger gemeinsam Verantwortung für die Leistungsgewährung tragen. Für Sie als Antragstellende oder Leistungsbeziehende ändert sich dadurch im Alltag nichts: Sie wenden sich direkt an das Jobcenter und haben dort eine einzige Anlaufstelle für alle Leistungen nach dem SGB II. Sollte wider Erwarten eine andere Behörde zuständig sein, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – Ihr ursprünglicher Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Da es sich bei diesem Standort um eine Nebenstelle handelt, ist die räumliche Zuständigkeit nicht eigenständig geregelt. Welche Münchner Stadtbezirke und Postleitzahlen über die Streitfeldstraße betreut werden, ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung des Hauptsitzes des Jobcenters München. Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Jobcenter München oder auf der Website jobcenter-muenchen.de.

Wussten Sie? Das Grundsicherungsgeld hieß bis zum 30. Juni 2026 „Bürgergeld”. Seit dem 1. Juli 2026 gilt der neue Name „Grundsicherungsgeld”. Behörden dürfen auf Bescheiden übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2026 die alte Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in diesem Zeitraum einen Bescheid erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, ist das rechtlich korrekt und kein Fehler.
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