Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II für Menschen, die in Mülheim an der Ruhr leben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Es hat seinen Sitz an der Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr und wird allein von der Stadt betrieben – nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit.
Da das Jobcenter Mülheim an der Ruhr ein zugelassener kommunaler Träger ist, läuft der Online-Antrag auf Grundsicherungsgeld nicht über das Bundesportal jobcenter.digital. Anträge, Weiterbewilligungen und Unterlagen reichen Sie bitte direkt über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle ein. Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.muelheim-ruhr.de. Für telefonische Fragen erreichen Sie das Jobcenter unter 0208 455-2900.
Aktuelle Öffnungszeiten liegen uns für diese Dienststelle nicht vor. Bitte erfragen Sie die Zeiten direkt telefonisch oder auf der Website, bevor Sie persönlich vorbeikommen.
Unabhängig von der Trägerform des Jobcenters stehen Ihnen die Dienste der Bundesagentur für Arbeit offen, die allen Nutzerinnen und Nutzern bundesweit zugänglich sind: die Jobbörse, BERUFENET zur Berufsrecherche sowie die Weiterbildungssuche. Die Arbeitsuchendmeldung – die Sie vornehmen müssen, wenn Sie eine neue Stelle suchen – läuft grundsätzlich immer über die Agentur für Arbeit, nicht über das Jobcenter.
Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden zehn Postleitzahlgebiete der Stadt wohnen: 45403, 45468, 45470, 45472, 45473, 45475, 45476, 45478, 45479 und 45481. Wenn Ihre Adresse eine dieser Postleitzahlen trägt, sind Sie hier richtig.