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Das Jobcenter Mittelsachsen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Mittelsachsen und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz an der Hainichener Straße 66a in Mittweida. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben dem Hauptsitz in Mittweida betreibt das Jobcenter weitere Standorte in Döbeln und Freiberg.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Mittelsachsen prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, setzt die monatlichen Leistungen fest und begleitet erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Dazu gehören unter anderem die Übernahme angemessener Wohnkosten sowie die Vermittlung in Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Mittelsachsen telefonisch unter +49 3727 9966-900. Für persönliche Gespräche stehen der Hauptstandort in Mittweida sowie die Nebenstellen in Döbeln und Freiberg zur Verfügung. Die aktuellen Öffnungszeiten aller Standorte entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Eintrag in diesem Portal.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Mittelsachsen ist für Haushalte in den folgenden 36 Postleitzahlgebieten zuständig, die den Landkreis Mittelsachsen und angrenzende Bereiche abdecken: 04703, 04720, 04736, 04741, 04746, 04749, 09217, 09232, 09236, 09241, 09244, 09249, 09306, 09322, 09326, 09328, 09544, 09557, 09569, 09573, 09575, 09577, 09599, 09600, 09603, 09618, 09619, 09623, 09627, 09629, 09633, 09634, 09638, 09648, 09661, 09669.

Weitere Standorte

Döbeln, Rößchengrundstraße 2

Freiberg, Chemnitzer Str. 8

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 heißt das bisherige Bürgergeld offiziell „Grundsicherungsgeld”. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Behörden auf Bescheiden übergangsweise noch die alte Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in dieser Zeit einen Bescheid mit dem Aufdruck „Bürgergeld” erhalten, hat sich an den Leistungen selbst nichts geändert – es handelt sich um dieselbe Leistung unter neuem Namen.