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Das Jobcenter Merzig-Wadern ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Merzig-Wadern und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Torstraße 28 in Merzig. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, wieder in Arbeit zu finden oder ihre Beschäftigung zu verbessern. Neben dem Hauptstandort in Merzig betreibt das Jobcenter eine Zweigstelle in Wadern.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Merzig-Wadern prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und zahlt bei Bewilligung die monatlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus. Daneben berät es zu Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung, vermittelt Qualifizierungsmaßnahmen und begleitet Sie auf dem Weg zurück in eine Beschäftigung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit gehört: Beide Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die jeweils zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Persönliche Beratung und Erreichbarkeit

Für persönliche Gespräche stehen Ihnen beide Standorte zur Verfügung — der Hauptsitz in Merzig sowie die Nebenstelle in Wadern. Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter Merzig-Wadern unter +49 6861 7701-0. Wenn Sie erstmals Grundsicherungsgeld beantragen möchten, empfiehlt es sich, vorab anzurufen, um zu klären, welcher Standort für Ihren Wohnort zuständig ist und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Merzig-Wadern ist für Personen zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer der folgenden sieben Postleitzahlgebiete des Landkreises haben: 66663, 66679, 66687, 66693, 66701, 66706 und 66709.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Merzig ist das Jobcenter auch an folgendem Standort vertreten:

Wadern, Unterstraße 11–15

Wussten Sie? Das Jobcenter Merzig-Wadern ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit tragen es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass unter einem Dach sowohl die kommunalen Leistungen — etwa für Wohnkosten — als auch die Vermittlungsleistungen der Bundesagentur erbracht werden. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Stellen wenden.