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Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte ist die gemeinsame Einrichtung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz am Ponyweg 37–43 in Neubrandenburg und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter gewährt finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus unterstützt es Sie dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder Ihre Beschäftigungschancen zu verbessern – zum Beispiel durch Beratung, Vermittlung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Den Hauptsitz in Neubrandenburg erreichen Sie telefonisch unter +49 395 766-4096. Weitere Informationen, Formulare und aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website des Jobcenters unter www.jc-mse.de. Da der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein weiträumiges Gebiet umfasst, betreibt das Jobcenter neben dem Hauptsitz in Neubrandenburg vier weitere Standorte, um Wege kurz zu halten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 33 Postleitzahlengebiete gemeldet sind: 16918, 17033, 17034, 17036, 17039, 17087, 17089, 17091, 17094, 17098, 17099, 17109, 17111, 17139, 17153, 17154, 17159, 17192, 17194, 17207, 17209, 17213, 17214, 17217, 17219, 17235, 17237, 17248, 17252, 17255, 17258, 17348, 17349.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Neubrandenburg ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte an folgenden Standorten vertreten:

  • Altentreptow, Teetzlebener Str. 15
  • Demmin, An der Mühle 6
  • Malchin, Mühlenstr. 15
  • Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35
  • Waren, Zum Amtsbrink 2
Wussten Sie? Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass eine einzige Anlaufstelle sowohl über Ihre finanzielle Unterstützung nach SGB II als auch über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit entscheidet – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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  • Montag08:00 - 12:00
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