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Das Jobcenter Mainz ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Mainz und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 19 im Stadtteil Bretzenheim. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können, sowie für die mit ihnen zusammenlebenden Angehörigen.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Mainz bewilligt und zahlt das Grundsicherungsgeld als monatliche Geldleistung aus und übernimmt in der Regel die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben unterstützt es Menschen dabei, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen: durch Beratung, Vermittlung, Weiterbildungsangebote und weitere Eingliederungsleistungen. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seine Situation zuständig ist, muss keine Nachteile befürchten: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Mainz ist telefonisch unter +49 6131 8808-0 erreichbar. Weitere Informationen zu Leistungen, Antragsunterlagen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-mainz.de. Für persönliche Besuche stehen neben dem Hauptstandort in der Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 19 auch weitere Standorte in Mainz zur Verfügung (siehe unten).

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Mainz ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden elf Mainzer Postleitzahlgebiete wohnen: 55116, 55118, 55120, 55122, 55124, 55126, 55127, 55128, 55129, 55130 und 55131. Maßgeblich ist der tatsächliche Wohnort; bei einem Umzug innerhalb dieser Postleitzahlen bleibt dieselbe Dienststelle zuständig.

Weitere Standorte

Mainz, Untere Zahlbacher Str. 27

Wussten Sie? Das Jobcenter Mainz ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Stadt und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam Träger sind und die Leistungen aus einer Hand erbracht werden. Für Sie als Leistungsbeziehende hat das einen praktischen Vorteil: Sie haben nur eine Anlaufstelle für Geldleistungen nach SGB II und für die Unterstützung bei der Arbeitssuche, ohne zwischen zwei getrennten Behörden wechseln zu müssen. Bundesweit gibt es daneben 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen ausschließlich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt allein für alle Aufgaben zuständig ist – in Mainz gilt dieses Modell nicht.
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  • Montag08:00 - 12:00
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