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Das Jobcenter Main-Taunus-Kreis mit Sitz in Hofheim am Taunus ist die zuständige Stelle für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Main-Taunus-Kreis. Es unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Das Jobcenter ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Main-Taunus-Kreis betrieben und nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Main-Taunus-Kreis bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft und fördert die Aufnahme einer Beschäftigung – etwa durch Qualifizierungsmaßnahmen, Beratung oder Vermittlung. Weil dieses Jobcenter als kommunaler Träger eigenständig arbeitet, ist das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht nutzbar. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte ausschließlich über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle ein. Informationen dazu, welche Wege dafür zur Verfügung stehen, finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters unter mtk.org.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Das Jobcenter Main-Taunus-Kreis ist in Hofheim am Taunus, Am Kreishaus 1–5, 65719 Hofheim, erreichbar. Für Fragen zu aktuellen Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte direkt an die Dienststelle: telefonisch unter 06192 201-1396 oder über die Informationen auf der Website mtk.org/Kommunales-Jobcenter-1267.htm. Bitte erfragen Sie dort auch, welche Unterlagen Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Main-Taunus-Kreis ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden zwölf Postleitzahlgebiete wohnen: 65239, 65439, 65719, 65760, 65779, 65795, 65812, 65817, 65824, 65830, 65835 und 65843. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort in diesen Bereich fällt, können Sie das beim Jobcenter telefonisch klären. Sollte einmal eine andere Stelle zuständig sein, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag dorthin weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie das Jobcenter Main-Taunus-Kreis. Das hat eine direkte praktische Folge: Für Leistungen nach dem SGB II sind ausschließlich die eigenen Antrags- und Kommunikationswege dieser Dienststelle maßgeblich, nicht die zentralen Online-Dienste der Bundesagentur für Arbeit wie etwa jobcenter.digital.