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Das Jobcenter Main-Kinzig-Kreis (Center für Arbeit) mit Hauptsitz in der Gutenbergstraße 2 in Gelnhausen ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Es unterstützt erwerbsfähige Personen im Main-Kinzig-Kreis, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, und begleitet sie bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung.

Grundsicherungsgeld und weitere Leistungen

Das Jobcenter Main-Kinzig-Kreis bewilligt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Haushaltsangehörige. Neben dem Lebensunterhalt können auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Zuschüsse für besondere Bedarfe beantragt werden. Zusätzlich vermittelt das Jobcenter Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, etwa Qualifizierungen oder Beratungsangebote. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters ein; das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Informationen dazu, welche Wege für Sie möglich sind, finden Sie unter www.kca-mkk.de.

Arbeitssuche und Beratung

Wenn Sie Arbeit suchen, können Sie sich unabhängig von dieser Jobcenter-Zuständigkeit jederzeit über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nach Stellen umsehen und dort online als arbeitsuchend melden. Auch BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur stehen Ihnen offen. Das Jobcenter selbst berät Sie zu Ihren Möglichkeiten im SGB II und kann Förderleistungen einleiten. Falls Sie unsicher sind, ob eher die Agentur für Arbeit oder dieses Jobcenter für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Main-Kinzig-Kreis ist für Adressen in den folgenden 30 Postleitzahlgebieten zuständig, die den Main-Kinzig-Kreis sowie angrenzende Bereiche abdecken: 36381, 36391, 36396, 61130, 61137, 61138, 63477, 63486, 63505, 63517, 63526, 63538, 63543, 63546, 63549, 63571, 63579, 63584, 63589, 63594, 63599, 63607, 63619, 63628, 63633, 63636, 63637, 63639, 63699, 63776.

Wussten Sie? Das Jobcenter Main-Kinzig-Kreis gehört zu den bundesweit 104 zugelassenen kommunalen Trägern, die das SGB-II-Jobcenter allein — ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit — betreiben. Das hat eine direkte praktische Folge: Anträge und Dokumente laufen ausschließlich über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters, nicht über zentrale Portale der Bundesagentur.
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