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Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Seerauer Str. 37 in 29439 Lüchow und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Wer wird hier unterstützt?

Das Jobcenter ist für Sie zuständig, wenn Sie im erwerbsfähigen Alter sind, Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und Ihren Wohnsitz im Landkreis Lüchow-Dannenberg haben. Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt und kann ergänzend gezahlt werden, wenn ein vorhandenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Jobcenter auch Beratung und Vermittlungsleistungen an, die dabei helfen sollen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen.

Leistungen beantragen und Kontakt aufnehmen

Anträge auf Grundsicherungsgeld können Sie direkt beim Jobcenter Lüchow-Dannenberg stellen. Sind Sie sich unsicher, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle – etwa die Agentur für Arbeit – für Sie zuständig ist, müssen Sie das nicht vorab klären: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten. Sie erreichen das Jobcenter telefonisch unter +49 5841 9714-0 sowie über die offizielle Website unter www.jobcenter-luechow-dannenberg.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 27 Postleitzahlgebiete des Landkreises wohnen: 29439, 29451, 29456, 29459, 29462, 29465, 29468, 29471, 29472, 29473, 29475, 29476, 29478, 29479, 29481, 29482, 29484, 29485, 29487, 29488, 29490, 29491, 29493, 29494, 29496, 29497 und 29499.

Wussten Sie? Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und finanzielle Unterstützung aus einer Hand kommen – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden. Daneben gibt es bundesweit 104 Jobcenter, die ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden; dort gelten teilweise eigene Zuständigkeitsregeln.
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