Das Jobcenter Lübeck ist die gemeinsame Einrichtung der Hansestadt Lübeck und der Bundesagentur für Arbeit und hat seinen Hauptsitz in der Hans-Böckler-Str. 1 in 23560 Lübeck. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung in Arbeit und die Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung. Wenn Sie in Lübeck leben und Leistungen nach SGB II benötigen oder beantragen möchten, ist das Jobcenter Lübeck die zuständige Stelle.
Das Jobcenter Lübeck bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Jobcenter Beratung zur Jobsuche, Vermittlung in Beschäftigung sowie Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen und weiteren Eingliederungsleistungen. Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können hier beantragt werden. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Um Wege kurz zu halten, ist das Jobcenter Lübeck auf mehrere Standorte im Stadtgebiet verteilt. Welcher Standort für Sie persönlich zuständig ist, hängt in der Regel von Ihrer Wohnadresse ab. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Eintrag im Portal oder der offiziellen Website unter www.jobcenter-luebeck.de. Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter Lübeck unter +49 451 588-633.
Das Jobcenter Lübeck ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 13 Lübecker Postleitzahlgebiete wohnen: 23539, 23552, 23554, 23556, 23558, 23560, 23562, 23564, 23566, 23568, 23569, 23570 und 23627.
Neben dem Hauptstandort in der Hans-Böckler-Str. 1 ist das Jobcenter Lübeck an folgenden weiteren Adressen im Stadtgebiet erreichbar: