Das Jobcenter Ludwigshafen ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Ludwigshafen am Rhein und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Berliner Str. 23A in 67059 Ludwigshafen am Rhein und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung.
Das Jobcenter Ludwigshafen bewilligt finanzielle Unterstützung für erwerbsfähige Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Dazu gehören die monatliche Grundsicherung, Übernahme angemessener Wohnkosten sowie Zuschüsse zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung. Neben der finanziellen Absicherung bietet das Jobcenter Beratung und Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen an. Wer bereits Arbeitslosengeld I bezieht, fällt in die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit, nicht des Jobcenters — das Jobcenter ist ausschließlich für Leistungen nach SGB II zuständig.
Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie telefonisch unter +49 621 59133-0 vorbereiten oder auf der Website www.jobcenter-vorderpfalz-ludwigshafen.de informieren. Anträge sollten möglichst früh gestellt werden, da Leistungen in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Ludwigshafen die richtige Stelle für Ihr Anliegen ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Ludwigshafen verfügt über keine eigene Zuständigkeitsliste, da es als Nebenstelle geführt wird. Welche Postleitzahlen und Stadtteile konkret betreut werden, ist über den Hauptsitz des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen geregelt. Informationen dazu erhalten Sie telefonisch oder auf der offiziellen Website.