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Das Jobcenter LK Starnberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Starnberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Moosstraße 5 in 82319 Starnberg und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige im Landkreis.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bewilligt finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder anderen Leistungen decken können und erwerbsfähig sind. Neben dem Grundsicherungsgeld können auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Hilfen zur Eingliederung in Arbeit beantragt werden. Zusätzlich unterstützt das Jobcenter bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und vermittelt in Qualifizierungsmaßnahmen. Ansprechpartner im Jobcenter begleiten Sie dabei persönlich.

Wer ist hier richtig?

Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind, also grundsätzlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, und Ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend selbst sichern können. Sind Sie nicht erwerbsfähig oder haben Sie die Altersgrenze für die Rente erreicht, liegt die Zuständigkeit möglicherweise beim Sozialhilfeträger oder der Deutschen Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall zuerst an die Stelle, die Ihnen am zugänglichsten erscheint: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten. Sie verlieren durch eine Weiterleitung keine Ansprüche.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter LK Starnberg ist für Personen zuständig, die in folgenden 15 Postleitzahlgebieten des Landkreises Starnberg wohnen: 82131, 82152, 82205, 82211, 82229, 82234, 82237, 82266, 82319, 82327, 82335, 82340, 82343, 82346 und 82349.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter LK Starnberg ist telefonisch unter +49 8151 95964-0 erreichbar. Die aktuellen Öffnungszeiten und Hinweise zur persönlichen Vorsprache finden Sie in den Angaben dieses Eintrags.

Wussten Sie? Das Jobcenter LK Starnberg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus einer Hand kommen – Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden. Daneben gibt es bundesweit 104 Jobcenter, die ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden; dort gelten teilweise andere Zuständigkeiten. Beim Jobcenter LK Starnberg als gemeinsamer Einrichtung ist das nicht der Fall.