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Das Jobcenter LK Rosenheim ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Rosenheim und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Möslstr. 25 in 83024 Rosenheim und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und deren Haushaltsangehörige im Landkreis Rosenheim.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und Sie erwerbsfähig sind. Dazu gehören finanzielle Grundsicherung sowie Maßnahmen, die dabei helfen sollen, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen. Wer hingegen keine Arbeit mehr sucht – etwa weil das Rentenalter erreicht ist – fällt in der Regel in die Zuständigkeit des Sozialamts, nicht des Jobcenters. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter LK Rosenheim telefonisch unter +49 8031 9015-0. Weitere Informationen zu Sprechzeiten, Terminvereinbarung und den zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-landkreis-rosenheim.de. Für viele Anliegen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter LK Rosenheim ist für Personen mit Wohnsitz in 47 Postleitzahlgebieten im Landkreis Rosenheim zuständig. Die folgenden Postleitzahlen gehören zum Einzugsgebiet:

83043, 83052, 83059, 83064, 83071, 83075, 83080, 83083, 83088, 83093, 83098, 83101, 83104, 83109, 83112, 83115, 83122, 83123, 83125, 83126, 83128, 83129, 83131, 83134, 83135, 83137, 83139, 83209, 83229, 83233, 83253, 83254, 83256, 83257, 83512, 83533, 83539, 83543, 83544, 83547, 83549, 83552, 83556, 83561, 83564, 83569, 83620

Wussten Sie? Das Jobcenter LK Rosenheim ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller hat das einen praktischen Vorteil: Sie haben eine einzige Anlaufstelle, die sowohl für die Geldleistungen als auch für die Vermittlung in Arbeit zuständig ist, ohne dass Sie zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.