Das Jobcenter LK Rosenheim ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Rosenheim und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Möslstr. 25 in 83024 Rosenheim und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und deren Haushaltsangehörige im Landkreis Rosenheim.
Das Jobcenter erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und Sie erwerbsfähig sind. Dazu gehören finanzielle Grundsicherung sowie Maßnahmen, die dabei helfen sollen, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen. Wer hingegen keine Arbeit mehr sucht – etwa weil das Rentenalter erreicht ist – fällt in der Regel in die Zuständigkeit des Sozialamts, nicht des Jobcenters. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Sie erreichen das Jobcenter LK Rosenheim telefonisch unter +49 8031 9015-0. Weitere Informationen zu Sprechzeiten, Terminvereinbarung und den zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-landkreis-rosenheim.de. Für viele Anliegen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
Das Jobcenter LK Rosenheim ist für Personen mit Wohnsitz in 47 Postleitzahlgebieten im Landkreis Rosenheim zuständig. Die folgenden Postleitzahlen gehören zum Einzugsgebiet:
83043, 83052, 83059, 83064, 83071, 83075, 83080, 83083, 83088, 83093, 83098, 83101, 83104, 83109, 83112, 83115, 83122, 83123, 83125, 83126, 83128, 83129, 83131, 83134, 83135, 83137, 83139, 83209, 83229, 83233, 83253, 83254, 83256, 83257, 83512, 83533, 83539, 83543, 83544, 83547, 83549, 83552, 83556, 83561, 83564, 83569, 83620