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Das Jobcenter Leipzig ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Georg-Schumann-Straße 150 im Stadtteil Wahren und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen mit geringem oder ohne Einkommen.

Wer wird hier unterstützt?

Das Jobcenter Leipzig ist für Sie zuständig, wenn Sie zwischen 15 und 64 Jahren alt sind, erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben der Sicherung des Lebensunterhalts unterstützt das Jobcenter Leipzig auch bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung, etwa durch Vermittlung, Qualifizierungsangebote und weitere Eingliederungsleistungen. Für Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger sowie Menschen, die ausschließlich Arbeitslosengeld I beziehen, ist das Jobcenter nicht zuständig – in diesen Fällen leitet die Behörde Ihren Antrag gemäß § 16 SGB I an die zuständige Stelle weiter, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie telefonisch unter +49 341 913-10705 vorbereiten oder direkt über die offizielle Website www.jobcenter-leipzig.de stellen. Das Jobcenter Leipzig verfügt neben dem Hauptstandort über zwei weitere Anlaufstellen im Stadtgebiet, sodass Sie je nach Wohnort eine wohnortnahe Einrichtung aufsuchen können. Aktuelle Informationen zu Sprechzeiten und Terminvereinbarungen finden Sie auf der Website.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Leipzig ist für Einwohnerinnen und Einwohner der folgenden 34 Postleitzahlgebiete im Stadtgebiet Leipzig zuständig: 04103, 04105, 04107, 04109, 04129, 04155, 04157, 04158, 04159, 04177, 04178, 04179, 04205, 04207, 04209, 04229, 04249, 04275, 04277, 04279, 04288, 04289, 04299, 04315, 04316, 04317, 04318, 04319, 04328, 04329, 04347, 04349, 04356, 04357.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in der Georg-Schumann-Straße 150 betreibt das Jobcenter Leipzig zwei weitere Standorte:

Leipzig, Erich-Weinert-Str. 20
Leipzig, Georg-Schumann-Str. 171–175

Wussten Sie? Das Jobcenter Leipzig ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt Leipzig und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus einer Hand kommen – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.