Das Jobcenter Landshut-Stadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Landshut und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Leinfelderstraße 6 in Landshut und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Das Jobcenter Landshut-Stadt hat keinen allgemeinen Publikumsverkehr. Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich mit vorherigem Termin möglich. Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch Kontakt auf, bevor Sie die Dienststelle aufsuchen. Die Telefonnummer lautet: 0871 697-697.
Das Jobcenter ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen oder bereits beziehen. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Wohnkosten sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I gesetzlich verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, bleibt dabei als Antragsdatum erhalten.
Das Jobcenter Landshut-Stadt ist für Personen zuständig, die ihren Wohnsitz in einem der folgenden fünf Postleitzahlgebiete der Stadt Landshut haben: 84028, 84030, 84032, 84034 und 84036.