Das Jobcenter Landkreis Verden ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Verden. Es hat seinen Sitz in der Lindhooper Str. 67 in 27283 Verden und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wer im Zuständigkeitsbereich dieser Dienststelle leistungsberechtigt ist oder Leistungen beantragen möchte, wendet sich direkt an dieses Jobcenter.
Weil das Jobcenter Landkreis Verden als zugelassener kommunaler Träger eigenständig arbeitet, läuft der Antragsweg über die eigenen Kanäle der Dienststelle. Das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte über die Wege ein, die das Jobcenter selbst anbietet – Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter landkreis-verden.de oder telefonisch unter 04231 15-439.
Für aktuelle Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt bei der Dienststelle – per Telefon unter 04231 15-439 oder über die oben genannte Website.
Das Jobcenter ist für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit zuständig. Dazu zählen etwa Beratung zur Jobsuche, Vermittlung in Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahmen. Die Arbeitsuchendmeldung und die Nutzung der Jobbörse, BERUFENET sowie der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit stehen Ihnen unabhängig von der Trägerform offen. Sollte im Einzelfall eine andere Behörde zuständig sein, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Landkreis Verden ist für Adressen in den folgenden zehn Postleitzahlgebieten zuständig, die sich über den Landkreis Verden und angrenzende Bereiche erstrecken: 27283, 27299, 27308, 27313, 27321, 27337, 27339, 28832, 28870 und 28876.