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Das Jobcenter Landkreis Uelzen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Uelzen und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Lüneburger Str. 72 in Uelzen. Es ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können. Erreichbar ist das Jobcenter telefonisch unter +49 581 939-496.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Landkreis Uelzen ist Ihre zuständige Stelle, wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits beziehen. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Personen, die nicht erwerbsfähig sind und mit jemandem im gemeinsamen Haushalt leben, der Grundsicherungsgeld bezieht, können unter bestimmten Voraussetzungen Sozialgeld erhalten. Für Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach SGB III — also Arbeitslosengeld I — ist dagegen die Agentur für Arbeit zuständig, nicht das Jobcenter. Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Unterstützung bei der Arbeitssuche

Neben der finanziellen Absicherung begleitet das Jobcenter Landkreis Uelzen erwerbsfähige Leistungsbeziehende auf dem Weg zurück in Beschäftigung. Das kann Beratung, Vermittlung, Förderung von Qualifizierungen oder die Unterstützung bei der Bewerbung umfassen. Für jede leistungsberechtigte Person wird gemeinsam ein individueller Plan erarbeitet, der die persönliche Situation berücksichtigt.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Uelzen ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 28 Postleitzahlen gemeldet sind: 29389, 29394, 29525, 29549, 29553, 29556, 29559, 29562, 29565, 29568, 29571, 29574, 29575, 29576, 29578, 29579, 29581, 29582, 29584, 29585, 29587, 29588, 29590, 29591, 29593, 29594, 29597, 29599. Dieser Zuständigkeitsbereich umfasst die Stadt Uelzen sowie die umliegenden Gemeinden des Landkreises.

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell „Grundsicherungsgeld”. Behörden dürfen jedoch noch bis zum 31. Dezember 2026 auf Bescheiden die frühere Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in dieser Übergangszeit einen Bescheid vom Jobcenter Landkreis Uelzen erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, ist das rechtlich korrekt und ändert nichts an Ihrem Anspruch.