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Das Jobcenter Landkreis Tübingen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Tübingen und der Bundesagentur für Arbeit und hat seinen Sitz im Schleifmühleweg 68 in 72070 Tübingen. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis Tübingen. Wenn Sie sich fragen, ob Sie Leistungen beantragen können oder welche Pflichten damit verbunden sind, ist diese Dienststelle Ihre gesetzlich zuständige Stelle.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Landkreis Tübingen prüft, ob Sie Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, und berechnet die Höhe der Leistungen für Sie und Ihren Haushalt. Zum Leistungspaket nach SGB II gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie in bestimmten Fällen Zuschüsse für Bildung und Teilhabe — etwa für Schulmaterial oder Vereinsbeiträge für Kinder. Anträge können Sie schriftlich, persönlich oder über die offizielle Website stellen. Wichtig: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn Leistungen werden in der Regel erst ab dem Antragsmonat gewährt.

Unterstützung bei der Jobsuche und beruflichen Eingliederung

Neben der finanziellen Absicherung ist das Jobcenter gesetzlich beauftragt, Sie dabei zu unterstützen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Dazu gehören Beratungsgespräche mit einer festen Ansprechperson, Vermittlungsangebote, Qualifizierungsmaßnahmen und ggf. Förderungen wie Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber. Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihre Situation das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig ist — etwa weil Sie Arbeitslosengeld I beziehen — sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Tübingen ist für Einwohnerinnen und Einwohner in den folgenden 18 Postleitzahlgebieten zuständig: 72070, 72072, 72074, 72076, 72108, 72116, 72119, 72127, 72131, 72135, 72138, 72144, 72145, 72147, 72149, 72181, 72411 und 72810. Ob Ihre Adresse in einem dieser Gebiete liegt, können Sie anhand Ihrer Postleitzahl prüfen.

Weitere Standorte

Tübingen, Schleifmühleweg 68

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Tübingen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen und Sie für beide Seiten nur einen Ansprechort haben. Außerdem wurde das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 gesetzlich in „Grundsicherungsgeld” umbenannt. Behörden dürfen auf Bescheiden übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2026 den Begriff „Bürgergeld” verwenden — falls Ihr Bescheid also noch die alte Bezeichnung trägt, hat das keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch.
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