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Das Jobcenter Landkreis Schweinfurt ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Schweinfurt und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Kornacherstraße 6 in Schweinfurt. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wer im Landkreis Schweinfurt wohnt und hilfebedürftig ist, wendet sich für diese Leistungen an dieses Jobcenter.

Leistungen und Zugang

Das Jobcenter bewilligt finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Neben dem Grundsicherungsgeld übernimmt das Jobcenter in angemessenem Umfang auch Kosten für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich unterstützt es Betroffene dabei, wieder in Arbeit zu finden – etwa durch Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Vermittlung in Beschäftigung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Landkreis Schweinfurt ist telefonisch unter +49 9721 547-650 erreichbar. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Eintrag. Für einen persönlichen Besuch finden Sie das Jobcenter in der Kornacherstraße 6, 97421 Schweinfurt.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Schweinfurt ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 28 Postleitzahlgebiete wohnen: 97440, 97447, 97453, 97456, 97464, 97469, 97488, 97490, 97493, 97497, 97499, 97502, 97505, 97506, 97508, 97509, 97511, 97513, 97516, 97520, 97523, 97525, 97526, 97529, 97532, 97534, 97535, 97537.

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Schweinfurt ist eine gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Beide Träger sind gemeinsam verantwortlich – für Ihre Geldleistungen und für Ihre Beratung zur Arbeitsvermittlung. Ein weiterer Hinweis: Seit dem 1. Juli 2026 heißt das bisherige Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Behörden dürfen jedoch auf Bescheiden noch bis zum 31. Dezember 2026 die alte Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in dieser Übergangszeit einen Bescheid mit dem Begriff „Bürgergeld” erhalten, ist das rechtlich korrekt und betrifft dieselbe Leistung.