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Das Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme) ist zuständig für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Die Dienststelle befindet sich am Weicheler Damm 9–11 in 27356 Rotenburg und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Rotenburg (Wümme) organisiert, nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft Ansprüche auf ergänzende Leistungen und unterstützt bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Weil das Jobcenter ein zugelassener kommunaler Träger ist, steht das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle ein – Näheres dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-row.de. Wenn Sie unsicher sind, ob dieses Jobcenter für Sie zuständig ist, können Sie Ihren Antrag auch dort stellen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Für dieses Jobcenter liegen derzeit keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte informieren Sie sich direkt über die aktuelle Sprech- und Öffnungszeiten auf der Website www.jobcenter-row.de oder fragen Sie telefonisch nach – die aktuelle Rufnummer entnehmen Sie ebenfalls der Website. Die Arbeitsuchendmeldung sowie Dienste der Bundesagentur für Arbeit wie die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche stehen Ihnen unabhängig von der Trägerform dieses Jobcenters online zur Verfügung.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 13 Postleitzahlen des Landkreises Rotenburg (Wümme) wohnen: 27356, 27367, 27374, 27383, 27386, 27389, 27404, 27412, 27419, 27432, 27442, 27446 und 27726. Entscheidend für die Zuständigkeit ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen – wie hier in Rotenburg (Wümme) – nicht die Bundesagentur für Arbeit, sondern allein der Landkreis oder die kreisfreie Stadt das Jobcenter betreibt. Das bedeutet für Sie konkret: Antragsformulare, Ansprechpersonen und Einreichungswege können sich von anderen Jobcentern unterscheiden. Orientieren Sie sich daher ausschließlich an den Informationen dieses Jobcenters unter www.jobcenter-row.de.