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Das Jobcenter Landkreis Rostock ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Rostock und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in der Eisenbahnstraße 12 in Güstrow. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Haushaltsangehörige im Landkreis Rostock.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter bewilligt Grundsicherungsgeld für Menschen, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Neben der finanziellen Grundsicherung umfasst das Angebot Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, etwa Qualifizierungen, Beratungsgespräche und die Vermittlung in Beschäftigung. Auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe werden hier geprüft und ausgezahlt. Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, sind hingegen bei der Agentur für Arbeit zuständig — wenden Sie sich im Zweifel an das Jobcenter, das Ihren Antrag nach § 16 SGB I an die zuständige Stelle weiterleitet, wobei der Antragstag erhalten bleibt.

Persönliche Beratung an vier Standorten

Neben dem Hauptsitz in Güstrow ist das Jobcenter Landkreis Rostock an drei weiteren Standorten in der Region vertreten, um Wege kurz zu halten. Die aktuellen Öffnungszeiten aller Standorte finden Sie direkt in diesem Portaleintrag. Für erste Fragen oder die Terminvereinbarung erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 3843 775-0 sowie über die Website jobcenter-landkreis-rostock.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Rostock ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 28 Postleitzahlgebiete wohnen: 17166, 17168, 17179, 18059, 18069, 18107, 18181, 18182, 18184, 18190, 18195, 18196, 18198, 18209, 18211, 18225, 18230, 18233, 18236, 18239, 18246, 18249, 18258, 18273, 18276, 18279, 18292, 18299.

Weitere Standorte

Das Jobcenter Landkreis Rostock ist neben dem Hauptsitz in Güstrow auch an folgenden Standorten erreichbar:

  • Bad Doberan, Kammerhof 2
  • Rostock, Kopernikusstraße 1c
  • Teterow, Rostocker Straße 43–51
Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Rostock ist eine gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Beide Träger sind gemeinsam verantwortlich, und Sie haben nur eine Anlaufstelle für alle SGB-II-Leistungen — unabhängig davon, ob Ihre Frage die finanzielle Unterstützung oder die Arbeitsvermittlung betrifft.