loaderimg

Das Jobcenter Landkreis Ravensburg ist in Weingarten (Sauterleutestr. 34) ansässig und zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt. Es betreut einen großen Flächenlandkreis im östlichen Baden-Württemberg mit insgesamt 37 Postleitzahlen.

Leistungen und Zugang

Wenn Sie im Landkreis Ravensburg Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, wenden Sie sich für Grundsicherungsgeld und begleitende Unterstützung an dieses Jobcenter. Das Jobcenter ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Ravensburg betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat eine konkrete Folge für Ihre Antragstellung: Das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein; Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter rv.de. Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihren Antrag das Jobcenter oder eine andere Stelle zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Öffnungszeiten und Kontakt

Für diese Dienststelle liegen keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Aktuelle Sprechzeiten und Terminvereinbarungen erfragen Sie am besten telefonisch unter 0751 85-8000 oder über die Website des Jobcenters. Die Arbeitsuchendmeldung läuft stets über die Agentur für Arbeit – auch wenn Sie Leistungen beim Jobcenter beziehen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Ravensburg ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in folgenden 37 Postleitzahlgebieten des Landkreises: 88147, 88212, 88213, 88214, 88239, 88250, 88255, 88260, 88263, 88267, 88271, 88273, 88276, 88279, 88281, 88284, 88285, 88287, 88289, 88299, 88316, 88317, 88319, 88326, 88339, 88353, 88361, 88364, 88368, 88370, 88371, 88373, 88374, 88376, 88377, 88379 und 88410.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden. Das Jobcenter Landkreis Ravensburg gehört dazu. Für Sie als Leistungsberechtigte bedeutet das vor allem eines: Anträge und Dokumente laufen nicht über jobcenter.digital, sondern ausschließlich über die Kanäle des Landkreises. Informieren Sie sich auf der Website oder per Telefon, welchen Weg Ihre Unterlagen nehmen sollen.