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Das Jobcenter Landkreis Rastatt ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Rastatt und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Karlstraße 18 in Rastatt. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis Rastatt. Neben der finanziellen Unterstützung begleitet das Jobcenter Betroffene dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zu erhalten.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Landkreis Rastatt prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld und zahlt die Leistungen aus, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Ergänzend bietet das Jobcenter Eingliederungsleistungen an: das heißt Maßnahmen, Beratungen und Förderangebote, die dabei helfen sollen, den Weg zurück in Arbeit oder Ausbildung zu finden. Für Fragen zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) — etwa zur Zahlung von Arbeitslosengeld I — ist die Agentur für Arbeit zuständig, nicht das Jobcenter. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter für Sie die richtige Stelle ist, können Sie dort dennoch einen Antrag stellen: Behörden sind nach § 16 SGB I gesetzlich verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Die Hauptstelle in Rastatt erreichen Sie telefonisch unter +49 7222 930-311. Weitere Informationen, etwa zu Antragsunterlagen und Ansprechpersonen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-landkreis-rastatt.de. Das Jobcenter ist außerdem an zwei weiteren Standorten in Bühl und Gaggenau vertreten, sodass Wege für Bewohnerinnen und Bewohner aus verschiedenen Teilen des Landkreises kürzer ausfallen können.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Rastatt ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 24 Postleitzahlen im Landkreis Rastatt und dem angrenzenden Ortenaukreis zugeordnet ist: 76332, 76437, 76448, 76456, 76461, 76467, 76470, 76473, 76474, 76476, 76477, 76479, 76547, 76549, 76571, 76593, 76596, 76597, 76599, 77815, 77830, 77833, 77836, 77839.

Weitere Standorte

Bühl, Hauptstr. 106
Gaggenau, Luisenstr. 41

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Rastatt wird gemeinsam von der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Diese Konstruktion hat eine konkrete Folge für Sie: Sowohl Fragen zur finanziellen Grundsicherung als auch zur Vermittlung in Arbeit werden an derselben Stelle bearbeitet — Sie müssen dafür nicht zu zwei verschiedenen Behörden.