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Das Jobcenter Landkreis Osterholz, das unter dem Namen ProArbeit auftritt, ist an der Bahnhofstraße 36 in Osterholz-Scharmbeck ansässig und für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Landkreis Osterholz zuständig. Es bewilligt und zahlt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), unterstützt bei der Arbeitsuche und vermittelt in Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung. Die Dienststelle ist ein zugelassener kommunaler Träger und wird allein vom Landkreis betrieben.

Leistungen und Antragstellung

Wenn Sie hilfebedürftig sind und erwerbsfähig, können Sie beim ProArbeit-Jobcenter Grundsicherungsgeld sowie ergänzende Leistungen wie Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung beantragen. Weil der Landkreis Osterholz das Jobcenter als zugelassener kommunaler Träger eigenständig betreibt, läuft die Antragstellung ausschließlich über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle — das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Formulare, Vordrucke und weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Website unter landkreis-osterholz.de. Wenn Sie unsicher sind, ob diese Dienststelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Das Jobcenter ProArbeit ist telefonisch unter 04791 930-2600 erreichbar. Aktuelle Öffnungszeiten sowie Informationen zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte der Website oder erfragen Sie direkt telefonisch — im Portal liegen dazu keine gesicherten Angaben vor, und eine Eigenrecherche vor dem Besuch lohnt sich, um unnötige Wege zu vermeiden.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter ProArbeit ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden sieben Postleitzahlen im Landkreis Osterholz zuzuordnen ist: 27711, 27721, 27726, 27729, 28790, 28865 und 28879. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist Ihr tatsächlicher Wohnort, nicht der Ort Ihrer Arbeitsstelle oder früheren Meldeanschrift.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen — wie hier in Osterholz — ausschließlich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt das Jobcenter betreibt, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet konkret: Anträge, Bescheide und Rückfragen laufen vollständig über die kommunale Stelle. Wer gewohnt ist, Anliegen über Portale der Bundesagentur zu regeln, muss hier direkt den Weg zum ProArbeit-Jobcenter wählen.