Das Jobcenter Landkreis Oldenburg ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Oldenburg. Es hat seinen Sitz in Wildeshausen, Delmenhorster Str. 6, und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Oldenburg verantwortet – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wer im Zuständigkeitsbereich des Landkreises leistungsberechtigt ist oder Arbeit sucht, wendet sich direkt an diese Dienststelle.
Das Jobcenter bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und vermittelt Unterstützung zur Aufnahme einer Beschäftigung. Dazu gehören etwa Fördermaßnahmen, Qualifizierungsangebote und die Begleitung bei der Jobsuche. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein – telefonisch erreichbar unter 04431 85-0 oder über das Kontaktangebot auf der Website des Landkreises. Das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht bei dieser Dienststelle nicht zur Verfügung, da sie eigenständig als Optionskommune arbeitet.
Wer Arbeit sucht oder sich arbeitsuchend melden möchte, kann dafür weiterhin die Dienste der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Die Arbeitsuchendmeldung läuft grundsätzlich über die Agentur für Arbeit, unabhängig davon, welches Jobcenter für Ihre Grundsicherung zuständig ist. Die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur stehen Ihnen ebenfalls offen. Das Jobcenter Landkreis Oldenburg selbst ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen rund um SGB-II-Leistungen und Eingliederung in Arbeit.
Das Jobcenter Landkreis Oldenburg ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete im Landkreis Oldenburg wohnen: 26197, 26203, 26209, 27243, 27777, 27793, 27798 und 27801. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort zu diesem Zuständigkeitsbereich gehört, können Sie das beim Jobcenter direkt erfragen. Sollte eine andere Stelle zuständig sein, ist die Behörde nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – Ihr ursprüngliches Antragsdatum bleibt dabei erhalten.