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Das Jobcenter Landkreis Oder-Spree mit Sitz in der Breitscheidstraße 7 in Beeskow ist die zuständige Stelle für Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Landkreis Oder-Spree. Es unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie mit Angeboten zur Eingliederung in Arbeit. Als kommunales Jobcenter wird es allein vom Landkreis Oder-Spree betrieben.

Antragstellung und Kontakt

Da das Jobcenter Landkreis Oder-Spree ein zugelassener kommunaler Träger ist, läuft die Antragstellung über die eigenen Kanäle des Landkreises. Das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Für Anträge und die Einreichung von Unterlagen wenden Sie sich direkt an diese Dienststelle – telefonisch unter 03366 35-4551 oder über die offizielle Website des Landkreises unter www.landkreis-oder-spree.de. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie für einen Erstantrag benötigen und wie Sie Ihre Dokumente einreichen können.

Öffnungszeiten

Für diese Dienststelle liegen derzeit keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprechzeiten telefonisch unter 03366 35-4551 oder auf der offiziellen Website unter www.landkreis-oder-spree.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter ist für Einwohnerinnen und Einwohner aus 14 Postleitzahlgebieten im Landkreis Oder-Spree zuständig. Dazu gehören die Postleitzahlen: 15295, 15299, 15517, 15518, 15526, 15528, 15537, 15566, 15569, 15848, 15859, 15864, 15890 und 15898. Wenn Sie unsicher sind, ob dieses Jobcenter für Ihre Adresse zuständig ist, hilft Ihnen das Team telefonisch weiter. Sollte eine andere Stelle zuständig sein, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag dorthin weiterzuleiten – Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden. Das Jobcenter Landkreis Oder-Spree gehört dazu. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller bedeutet das konkret: Anträge, Unterlagen und Rückfragen laufen ausschließlich über die Kanäle des Landkreises – nicht über die Bundesagentur für Arbeit.