Das Jobcenter Landkreis Oberhavel ist die zuständige Anlaufstelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Oberhavel. Es hat seinen Sitz in der Berliner Str. 57 in 16515 Oranienburg und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist das Jobcenter für erwerbsfähige Menschen im Landkreis, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Das Jobcenter bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft und vermittelt Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit – etwa durch Qualifizierungsmaßnahmen, Förderangebote oder die Vermittlung in Beschäftigung. Da der Landkreis Oberhavel als zugelassener kommunaler Träger eigenständig arbeitet, läuft die Antragstellung nicht über das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt über die Kanäle dieses Jobcenters ein – welche das sind, erfahren Sie über die Telefonnummer 03301 601-5500 oder auf der Website www.oberhavel.de.
Für dieses Jobcenter liegen derzeit keine Öffnungszeiten vor. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter 03301 601-5500 oder auf der offiziellen Website www.oberhavel.de nach den aktuellen Sprechzeiten und Terminarrangements. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Oberhavel für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Landkreis Oberhavel ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 16 Postleitzahlen im Landkreis Oberhavel zuzuordnen ist: 16515, 16540, 16547, 16548, 16552, 16556, 16559, 16562, 16567, 16727, 16761, 16766, 16767, 16775, 16792 und 16798.